Corona-Soforthile: Wo Sie in Ihrem Bundesland jetzt Fördermittel beantragen können (Linkliste)
Auf mehrfachen Wunsch hin, habe ich eine Corona-Soforthilfe Link-Liste zu den jeweiligen Landesinstituten erstellt, bei denen Sie ggf. den Corona Sofortbonus beantragen können. Dieser Bonus ist ein Zuschuss, somit nicht rückzahlbar.
Allerdings gibt es bei Antragstellung ein paar wichtige Aspekte zu beachten, die durchaus lesenswert sind, um nicht in das Fahrwasser des möglichen Subventionsbetruges zu gelangen durch die Beantragung der Corona-Soforthilfen. Sinn dieser Staatlichen Soforthilfe-Gelder liegt darin, um KMU´s – welche durch die Krise einen Liquiditätsengpass erleiden mussten – in einem gewissen Umfang (je nach Bundesland verschieden -> zwischen 9.000 Euro bis zu 14.000 Euro bei max. 5 Mitarbeiter; grössere KMUs bis zu 60.000 Euro) zu helfen. Das Hilfsangebot soll – im Idealfall – die fixen Kosten der kommenden 3 Monate decken. Fixe Kosten bedeutet nicht der entgangene Gewinn!
Darüber hinaus muss zwingend beachtet werden, dass zunächst liquide (auch private !) Mittel eingesetzt werden müssen. Bei den privaten Mitteln muss deutlich unterschieden werden:
- Liquide Mittel, oder Mittel, die zeitnah liquide gemacht werden können (weil z. B. Kündigungsfristen bestehen), die nicht für die Aufrechterhaltung der persönlichen Haushaltsführung für die kommenden 3-4 Monate benötigt werden. Diese Vermögenswerte müssen bei Liquiditätsengpässen zunächst eingebracht werden.
- Rückkaufswerte aus LVs / RVs, zweckgebundene Bausparverträge und dergleichen müssen nicht eingesetzt werden, im Zweifel erst mit dem jeweiligen Ansprechpartner des Instituts besprechen.
- Je nach Höhe des Gehalts des/der operativ tätigen Inhaber kann verlangt werden, dass dieses – zeitlich begrenzt – auf „angemessene Weise“ reduziert werden muss.
Bitte beschreiben Sie transparent und logisch nachvollziehbar, warum UND in welcher konkreten Höhe (Zahlen, Daten) der Engpass bei Ihnen entstanden ist. Gegebenenfalls ist vorherige Rücksprache mit Ihrem Steuerberater hilfreich und zielführend. Schauen Sie bitte auch Ihre wirtschaftliche Erfolgsrechnung per Ende 2019 sowie Ihre Bilanz oder EÜR 2018 an. Wenn hier bereits ein negativer Gewinn ausgewiesen wurde, ist vor Antragstellung die Rücksprache mit Ihrem Steuerberater dringend und zwingend erforderlich!
Die einzelnen Landesinstitute in den Bundesländern verlangen unterschiedlich viele Dokumente für die Beantragung der Corona-Soforthilfen von Ihnen. In den meisten Fällen hält sich das in Grenzen, beachten Sie jedoch, dass bei Antragstellung alle geforderten Unterlagen mitgeliefert werden, ansonsten eine Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich sein wird.
Corona-Soforthilfe Link – Liste:
Manchmal sind der Antrag und die dazugehörigen wichtigen Informationen unter einem Link ersichtlich, in einigen Bundesländern sind Antrag und Infos dazu getrennt abrufbar. Daher meine Bitte an Sie: beide Links ansehen!
Bayern:
Infos & Antrag: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/?utm_source=Newsletter&utm_medium=email&utm_content=Bayern&utm_campaign=email-campaign
Baden Württemberg:
Nordrhein-Westfalen:
Antrag: https://soforthilfe-corona.nrw.de/lip/form/display.do?%24context=B8387163D2EC2AC9D663
Infos: https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner
Hessen:
Antrag: https://rp-kassel.hessen.de/corona-soforthilfe
Rheinland-Pfalz:
Antrag: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/
Saarland:
Infos & Antrag: https://www.sikb.de/node/211
Niedersachsen:
Infos & Antrag: https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19-–-Beratung-für-unsere-Kunden.jsp
Schleswig-Holstein:
Infos: https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/
Antrag -> blaue Box „Corona-Soforthilfe für …“
Mecklenburg-Vorpommern:
Infos & Antrag: https://www.gsa-schwerin.de/leistungen/zuwendungen-zur-vermeidung-von-liquiditaetsengpaessen/antragsanforderung.html
Brandenburg:
Infos & Antrag: https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelle-unterstuetzungsangebote/
Hamburg:
Antrag: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hcs
Infos: https://firmenhilfe.org/corona-krise-meistern/corona-krise-selbststaendig/
Berlin:
Infos & Antrag: https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/corona-liquiditaets-engpaesse.html
Bremen:
https://www.bab-bremen.de/sixcms/media.php/24/Antrag_BAB_Corona_Soforthilfe_Programm_v3.pdf
(bitte mehrfach versuchen, Server scheint überlastet zu sein …)
Allgemeines:
Bund -> KfW: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Button „Vorbereitung starten“ gutes Hilfstool!
Neben diesen hier vorzugsweise Ihnen vorgestellten Links zu den Subventionen (Corona-Soforthilfen), haben Sie auch die Möglichkeit, Staatliche Förderdarlehen in Anspruch zu nehmen. Bis zu 750.000 Euro sollen in einem vereinfachten Verfahren ermöglicht werden. Die Beantragung und Durchreichung des Förder-Darlehens übernimmt Ihre Hausbank. Der Staat übernimmt hier bei den KMUs teils bis zu 90% Haftung gegenüber Ihrer Hausbank.
Die zahlreichen Details dahingehend würden hier den Rahmen sprengen, wenn Sie auch zu den Corona-Soforthilfen Fragen haben sollten, kommen Sie bitte auf mich zu, ich helfe Ihnen gerne weiter